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BGH, 11.06.1970 - 4 StR 137/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Unzucht mit Abhängigen - Voraussetzungen für eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 11.06.1970 - 4 StR 137/70
Zweifelhaft ist schon, ob diese Rüge den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine Verfahrensrüge vorgeschriebenen Formerfordernissen entspricht, weil die Rechtfertigungsschrift allein, d.h. ohne Zuhilfenahme des Schriftsatzes vom 7. November 1969 und der Sitzungsniederschrift, dem Senat kaum die zu einem Verständnis der Rüge notwendigen Tatsachen vermitteln kann (vgl. BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52].Die Revision teilt den zum Verständnis der Rüge notwendigen Inhalt des nach ihrer Meinung unzulässigerweise verlesenen Schreibens nicht mit (vgl. BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52].
- BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51
Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung
Auszug aus BGH, 11.06.1970 - 4 StR 137/70
Das Wesen der Wahrunterstellung liegt darin, daß die unterstellte Tatsache damit als erwiesen feststeht und nunmehr wie das übrige Ergebnis der Hauptverhandlung zu würdigen ist (BGHSt 1, 137, 139) [BGH 04.05.1951 - 4 StR 216/51]. - BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1970 - 4 StR 137/70
Ein Revisionsgrund könnte nur dann gegeben sein, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen des bereits erstatteten Gutachtens durch die weitere Beweisaufnahme in Abwesenheit der Sachverständigen geändert hätten, die Sachverständige also von unrichtigen tatsächlichen Erwägungen ausgegangen wäre (BGH Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61 - UA 14). - BGH, 25.10.1956 - 4 StR 308/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1970 - 4 StR 137/70
Wie dem Grundgedanken des § 80 StPO zu entnehmen ist, muß es dem vernünftigen und pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen selbst überlassen bleiben zu entscheiden, welche Unterlagen er zur Erstellung seines Gutachtens benötigt (Urteil des Senats vom 25. Oktober 1956 - 4 StR 308/56).